Abwendungsvereinbarung

Statt ihr Vorkaufsrecht auszuüben, schließen Berliner Bezirke bevorzugt  Abwendungsvereinbarungen mit privaten Käufer*innen. Den Mieter*innen werden diese Vereinbarungen allerdings nicht vorgelegt. 

 

Darum unterstützen wir die Kampagne der Plattform "Frag den Staat": Abwendungs­vereinbarungen veröffentlichen, Mieterschutz durchsetzen!

 

Um die Abwendungsvereinbarung Eures Hauses zu erhalten, müsst ihr nur die richtige Adresse heraussuchen, auf „Abwendungsvereinbarung anfragen“ klicken, Euren Namen und E-Mail-Adresse eingeben und das Ganze abschicken. Sollte Euer Haus noch nicht auf der Seite zu finden sein, kopiert einfach den Text einer bestehenden Anfrage (Beispiel siehe unten) und erstellt eine neue Anfrage.

 

Die Anfrage wird dann öffentlich auf Frag den Staat für andere einsehbar sein, Eure privaten Daten aber nicht. Wenn der Bezirk auf die Anfrage antwortet, bekommt ihr eine Benachrichtigung per E-Mail. 

 

Der Prozess beruht auf dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, d.h. Ihr habt einen rechtlichen Anspruch auf die Abwendungsvereinbarungen.

 

 

Copy&Paste Vorlage:

 

Anfrage an: Bezirksamt [z.B.: Friedrichshain-Kreuzberg]

 

Betreff: Abwendungsvereinbarung zu [Straße und Hausnummer angeben]

 

Text:

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte [Straße und Hausnummer angeben].

 

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

 

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

 

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

 

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

 

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

 

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

 

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

 

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

 

Mit freundlichen Grüßen