Mustergewerbemietvertrag
Anonymisierter Mietertrag der Bäckerei Filou.
Der "Ströbele-Skinner-Evans"-Mietvertrag. Ein aus unserer Sicht fairer und ausgeglichener Mietvertrag für beide Seiten.
Die wichtigsten Punkte des Vertrags sind:
Darüber hinaus kann der Vermieter nur dann kündigen, wenn außerordentliche Gründe vorliegen wie beispielsweise wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder unhaltbare Zustände in den Geschäftsräumen vorliegen. Die Nachweispflicht liegt beim Vermieter.
Eventuelle Mieterhöhungen sind an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Die Miete darf höchsten um 10% in fünf Jahren steigen.
Wichtiger Hinweis:
Für jeden individuellen Fall muss jede einzelne Klausel immer neu und auf die jeweiligen spezifischen Bedingungen des konkreten Gewerbes hin betrachtet und überprüft werden. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit des Mustermietvertrags kann nicht übernommen werden.